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Unser Sekretariat


Wer?

Frau Kopnarski, Frau Birkel-Niehl, Frau Wilhelmi, Frau Baasch


Wo und Wie?

lrminenfreihof 9, 54290 Trier, 1. Etage
Tel.: (0651) 718 27-19, Fax: 0651-71827-18
Email: sekretariat@bbsw-trier.de oder Kontaktformular


Wann?

Montags bis Donnerstags: 8.00 - 13.15 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Freitags: 8.00 bis 13.00 Uhr


Was?

Schulbescheinigungen werden vom Sekretariat ausgestellt.
Schülerausweise, Busausweise werden vom Schüler ausgefüllt, vom Klassenlehrer unterschrieben und im Sekretariat gestempelt.
Schülerfahrkarten werden, sobald sie von der Stadtverwaltung Trier bearbeitet worden sind, dem betreffenden Schüler ausgehändigt.
Lehrmittelgutscheine werden in der ersten Schulwoche vorn Klassenlehrer ausgegeben, wenn hierfür ein Antrag gestellt und genehmigt wurde. Spätere Anträge können bis Oktober gestellt werden.
BAFöG-Anträge sind bei dem jeweiligen BAFöG-Amt erhältlich. Das Sekretariat füllt die dafür erforderliche Bescheinigung aus.
Schulchronik erwerben.

Erfahrungsgemäß herrscht in den ersten Tagen des neuen Schuljahres großer Andrang im Sekretariat. Deshalb stellt das Sekretariat schon drei Tage vor Schulbeginn von 9.00 bis 12.00 Uhr Bescheinigungen aus. Bescheinigungen, die nicht sofort benötigt werden, sollten erst nach der ersten Schulwoche beantragt werden.


Anmeldungen für das kommende Schuljahr

Informationen über alle Schulformen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Schulformen oder beim Ministerium in Mainz. Ausserdem liegt im Sekretariat Informationsmaterial über alle Schulformen für Sie bereit.

Aufnahmeanträge sind ab Ende Januar im Sekretariat erhältlich bzw. hier downloadbar.

Das Aufnahmeverfahren findet für alle Schulformen im Februar für das kommende Schuljahr statt, d.h. die Anträge müssen bis 01. März eingegangen sein. Sofern noch Schulplätze frei sind, ist auch noch später eine Aufnahme möglich.

Anmeldungen werden von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr im Sekretariat entgegengenommen. Terminabsprachen für nachmittags sind begrenzt möglich.

Wir empfehlen dringend, den ausgefüllten Aufnahmeantrag persönlich im Sekretariat abzugeben, denn so können wir gemeinsam prüfen, ob der Antrag vollständig ist. Bei minderjährigen Schülern genügt die Anmeldung durch einen Sorgeberechtigten.

Bitte unbedingt beglaubigte Kopien der entsprechenden Zeugnisse beifügen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet und fristgerecht berücksichtigt werden! Falls die Zahl der Bewerber größer ist als die Zahl der vorhandenen Schulplätze, findet eine Auswahl statt, die sich nach den Noten der vorzulegenden Zeugnisse und sonstigen Anrechnungen richtet.

Nicht fristgemäß eingegangene Aufnahmeanträge können erst nach Ablauf des Aufnahmeverfahrens berücksichtigt werden, falls noch Schulplätze frei sind.

Haben Sie noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne!
Ihre Schulsekretärinnen