Berufsoberschule (BOS) Wirtschaft
Berufsoberschule I |
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Hinweis: Schüler der höheren Berufsfachschulen können die Vollzeit BOS I nicht besuchen. Stundentafel Aufnahmeantrag ( Weitere Fragen zur BOS I beantwortet Ihnen gerne Herr Andries.
Der Untericht wird an zwei Abenden in der Woche (Montag und Mittwoch) von 18 bis 21 Uhr stattfinden. Nach zwei Jahren wird die Abschlussprüfung schriftlich (in den Fächern Fremdsprache, Mathematik und Deutsch) und mündlich (alle unterrichteten Fächer möglich) abgelegt. Alle Informationen zur Dualen Berufsoberschule (30 KB Aufnahmeantrag ( Stundenplan ( )
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Klassenlehrer sowie Herr Herrmann.
Der Untericht wird an zwei Abenden in der Woche (Dienstag und Donnerstag) von 18 bis 21 Uhr stattfinden. Nach zwei Jahren wird die Abschlussprüfung schriftlich (in den Fächern Fremdsprache, Mathematik und Deutsch) und mündlich (alle unterrichteten Fächer möglich) abgelegt. Alle Informationen zum Fachhochschulreifeunterricht (30 KB Aufnahmeantrag ( Stundenplan ( )
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Klassenlehrer sowie Herr Herrmann.
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Berufsoberschule II |
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sie führt in einem Jahr Vollzeitunterricht zur fachgebundenen Hochschulreife (Studium an einer Universität im Fachbereich Wirtschaft) bzw. bei Besuch des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache zur allgemeinen Hochschulreife (Studium an einer Universität; beliebiges Studienfach). Die BOS II wird ab dem Schuljahr 05/06 in Trier nur an der BBS Gewerbe und Technik angeboten. Aufnahmevoraussetzungen: - Fachhochschulreife |
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Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren für alle drei Formen der BOS I für das neu beginnende Schuljahr findet im Februar desselben Jahres statt. Die Aufnahmeanträge müssen bis zum 1. März
bei der Schule eingegangen sein; sofern noch Schulplätze vorhanden sind, ist auch noch
später eine Aufnahme möglich (weitere Informationen im Sekretariat).
Es wird dringend empfohlen, den ausgefullten Aufnahmeantrag
persönlich im Sekretariat abzugeben, da ein Aufnahmeantrag der nicht vollständig
ausgefüllt oder belegt und deshalb nicht bearbeitungsfähig ist, nicht berücksichtigt
werden kann.
Falls die Zahl der Bewerber größer ist als die Zahl der
vorhandenen Schulplätze, findet eine Auswahl statt, die sich nach den Noten des
vorzulegenden Zeugnisses und sonstigen Anrechnungen richtet.


Berufsoberschule I
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