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Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen, die seinen Fähigkeiten entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll dabei nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.

Ausbildungsförderung wird u.a. geleistet für den Besuch von

  • weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (z.B. Gymnasien),
  • Berufsfachschulen,
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufs- ausbildung nicht voraussetzt,
  • Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufs- ausbildung voraussetzt,

Ein Schüler, der eine der in den Nummern 1 - 3 genannten Schulen besucht, erhält nur dann Förderung, wenn er nicht bei den Eltern wohnt und notwendig auswärtig untergebracht ist.

Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - sogenannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.

BAFöG-Anträge sind bei dem jeweiligen BAFöG-Amt erhältlich. Das Sekretariat unserer Schule füllt die dafür erforderliche Bescheinigung aus.

 

(Stadt Trier unter: http://www.trier.de/Leben-in-Trier/Jugendliche/BAfoeG/)