Fachschule SRC - Verkehrsteuern (120 Stunden)
"Die Kunst der Besteuerung liegt darin, die Gans so zu rupfen, daß sie unter möglichst wenig Geschrei so viele Federn wie möglich lässt."
Jean Baptiste Colbert (1619 - 1683), französischer Staatsmann.
Das Modul Verkehrsteuern behandelt schwerpunktmäßig den jeweils aktuellen Rechtsstand der gemessen am Steueraufkommen bedeutendsten Steuer in Deutschland - der Umsatzsteuer. Das Aufkommen aus dieser Steuer belief sich zum Beispiel im Jahr 2017 auf rund 226 Milliarden Euro, also auf ca. 31% des gesamten Steueraufkommens.
Zielformulierung
Das Modul Verkehrsteuern (3 Wochenstunden im ersten Schuljahr) soll den Fachschülerinnen und Fachschülern die wesentlichsten umsatzsteuerlichen Zusammenhänge darlegen und anhand praxisrelevanter Sachverhalte verdeutlichen.
Außer den üblichen Kenntnissen aus der kaufmännischen Erstausbildung werden keine steuerlichen Vorkenntnisse vorausgesetzt.
Die Teilnehmer lernen die Systematik der Umsatzbesteuerung als ein im kaufmännischen Geschäftsverkehr wichtiges und notwendiges Verfahren kennen und verstehen. Sie werden befähigt, umsatzsteuerliche Sachverhalte anhand steuerlicher Gesetze, des Anwendungserlasses und mit Hilfe von BMF-Schreiben selbständig zu lösen und die Ergebnisse betriebswirtschaftlich zu bewerten. Desweiteren wenden Sie Ihre Kenntnisse an, um z.B. im Rahmen des Besteuerungsverfahrens die vom Finanzamt geforderte Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuer-Erklärung zu erstellen.
Inhalte (Auszug)
- Bedeutung und Systematik der deutschen Umsatzsteuer
- Steuerbare entgeltliche Leistungen und deren Tatbestandsmerkmale
- Sonderfälle steuerbarer entgeltlicher Leistungen (Werklieferung, Werkleistung)
- Steuerbare unentgeltliche Leistungen und deren Tatbestandsmerkmale (z.B. Entnahme von betrieblichen Gegenständen, private Kfz-Nutzung von Firmenwagen)
- Tatbestandsmerkmale der steuerbaren Einfuhr
- Tatbestandsmerkmale des steuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerbs
- Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
- Wichtige Steuerbefreiungen
- Steuerfreie Umsätze mit Optionsmöglichkeit
- Ermittlung der Bemessungsgrundlage
- Allgemeiner und ermäßigter Steuersatz
- Vorschriften des Vorsteuerabzugs
- Prüfung von Rechnungen im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen
(notwendige Angaben, unrichtiger Steuerausweis, Erleichterungen bei Kleinbetragsrechnungen) - Verfahren der Besteuerung (z.B. Besteuerungszeitraum, Steuerberechnung, Voranmeldung und Vorauszahlung, Steuererklärung)
Video Ausbildung Industriekaufleute
Schulformen
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Mitglieder im Schulausschuss 2022-23
Lehrkräfte | Esperstedt, Eric | |
Schmidt, Jürgen | ||
Schilberz, Susanne | ||
Bach, Jürgen | ||
Lamberti, Thomas | ||
Grütz-Yilmaz, Romana | ||
Schuckart, Karin | ||
Haller, Joachim | ||
Eltern | Lehnert, Michel | Schulelternsprecher |
Fisch, Silvia | Stv. Schulelternsprecherin | |
Brandstätter, Julia | ||
Brausch, Thomas | ||
Diederich, Wolfgang | ||
Glaubach, Udo | ||
Oberbillig, Anja | ||
Wolter, Anja | ||
Schüler/innen |
Albert, Constantin | Gesamtschülersprecherin |
Pelczarska, Alexandra | ||
Kurt, Samira | ||
Zeeh, Robin | ||
Schnell, Maximilian | ||
Roth, Tommy-Lee | ||
Tuschinski, Evelina | ||
Khan, Jonas | ||
Arbeitgeber | von der Lahr, Martin | Mitglied |
Keul-Schmitt, Annette | Stv. Mitglied | |
Arbeitnehmer | Brutscher, Claudia | Mitglied |
Pleil, Martin | Stv. Mitglied |
* Die Daten für eine Kontaktaufnahme erhalten Sie über das Sekretariat
Berufsoberschule 2 (BOS II)
Die Berufsoberschule 2 führt in einem Jahr Vollzeitunterricht zur fachgebundenen Hochschulreife (Studium an einer Universität im Fachbereich Wirtschaft) bzw. bei Besuch des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache zur allgemeinen Hochschulreife (Studium an einer Universität; beliebiges Studienfach).
Die BOS 2 wird in Trier nur an der BBS Gewerbe und Technik angeboten.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Fachhochschulreife